Archiv der Kategorie: BR-INFO

Teilzeit muss gleich viel wert sein wie Vollzeit

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Ein Artikel der GPA-DJP das der Mehrarbeitszuschlag zukünftig ab der ersten Mehrarbeitsstunde bezahlt werden soll.

Der Mehrarbeitszuschlag soll ab der ersten Mehrstunde ausbezahlt werden.

“Auch die heute präsentierte Studie, wonach Teilzeitbeschäftigte rund ein Viertel weniger Lohn und Gehalt bekommen als Vollzeitbeschäftigte, bestätigt ganz klar, dass wir mit unseren Positionen und Forderungen richtig liegen”, kommentieren Wolfgang Katzian, Vorsitzender der GPA-djp (Gewerkschaft der Privatangestellen, Druck, Journalismus, Papier) und Ilse Fetik, Frauenvorsitzende in der GPA-djp: “Teilzeitbeschäftigte verdienen weit mehr, als sie für ihre Arbeit tatsächlich bezahlt bekommen, besonders betroffen sind Mütter, weil sowohl der Wiedereinstieg als auch die mancherorts fehlenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung sich negativ auswirken können.”

Es zeige sich einmal mehr ganz signifikant, dass Berufsunterbrechungen Nachteile bei den Aufstiegs- und somit auch bei den Einkommensmöglichkeiten bringen, so Fetik. “Deswegen bleibt neben der Forderung nach besserer Anrechnung der Karenzzeiten, wie wir ihn schon in zahlreichen unserer Kollektivverträge durchgesetzt haben, auch die Information für Wiedereinsteigerinnen ganz oben auf unserer Agenda. In der aktuellen Auswertung der Statistik Austria geht es nicht um kollektivvertragliche Löhne und Gehälter, sondern um die tatsächlich bezahlten Bruttoverdienste nach Auskunft der Unternehmen, die damit ihren Handlungsbedarf darlegen – Teilzeit muss gleich viel wert sein wie Vollzeit!” Um dem bei vielen Frauen vorhandenen Wunsch nach Vollzeitbeschäftigung besser nachkommen zu können, fordert Fetik die Unternehmen auf, Vollzeit-Arbeitsplätze zuerst intern Teilzeitbeschäftigten anzubieten.

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Pflegekarenz und Pflegeteilzeit Neu

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Bessere Vereinbarkeit von pflegenden Angehörigen und Beruf

“Mit der Pflegekarenz wird künftig verhindert, dass sich pflegende Angehörige komplett vom Arbeitsmarkt zurückziehen müssen. Derzeit sind vor allem Frauen praktisch gezwungen, ihren Beruf aufzugeben, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird”, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB. Neben der Pflegekarenz wird auch die Möglichkeit der Pflegeteilzeit geschaffen. Die Regelungen treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

Pflegende Angehörige können bis zu drei Monate in Pflegekarenz oder -teilzeit gehen. Während der Karenz wird ein einkommensbezogenes Karenzgeld in Höhe des Arbeitslosengelds ausbezahlt. Bei Pflegeteilzeit wird die Geldleistung anteilig vom reduzierten Einkommen errechnet. Dabei darf die Arbeitszeit auf ein Minimum von zehn Wochenstunden reduziert werden. Beantragt werden können die Modelle ab der Pflegegeldstufe 3 des Angehörigen, ab Stufe 1 bei minderjährigen Kindern oder bei Demenz.

ÖGB fordert Rechtsanspruch

Nach den drei Monaten Karenz oder Teilzeit kann ein anderer Angehöriger daran anschließen – ebenfalls maximal drei Monate. Sollte sich der Zustand des zu pflegenden Angehörigen verschlechtern, ist es erneut möglich, eine Pflegekarenz oder -teilzeit zu beantragen. Voraussetzung für all das ist allerdings die Zustimmung des Arbeitsgebers. Der ÖGB hat vorab ein Rechtsanspruch darauf gefordert. “Es darf nicht von der Gnade des Arbeitgebers abhängen, wer in Pflegekarenz gehen darf und wer nicht. Wir werden daher auf einen Rechtsanspruch auf eine befristete Pflegekarenz nicht vergessen.”

Karenzgeld auch bei Familienhospizkarenz

Der ÖGB begrüßt, dass das Pflegekarenzgeld künftig auch bei der Familienhospizkarenz bezogen werden kann, bei der es bisher nur in Härtefällen Geld gab. Nun erhalten alle, die sterbende Angehörige oder schwerstkranke Kinder pflegen die analoge Leistung der Pflegekarenz.

Quelle: Betriebsraete

Inhalt des Gesetzes

Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes lauten:

  • Pflegekarenz
    Es wird für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer die Möglichkeit geschaffen, mit ihrer Arbeitgeberin/ihrem Arbeitgeber eine Pflegekarenz für eine Dauer von einem bis drei Monaten zu vereinbaren. Ziel dieser Pflegekarenz ist es, insbesondere im Falle eines plötzlich auftretenden Pflegebedarfs einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen oder zur Entlastung einer pflegenden Person für eine bestimmte Zeit, den betroffenen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern die Möglichkeit einzuräumen, die Pflegesituation (neu) zu organisieren.
  • Pflegeteilzeit
    Durch die Pflegeteilzeit in Anlehnung an die Bestimmungen der Pflegekarenz wird jenen Fällen Rechnung getragen, in denen nur eine teilweise Arbeitszeitreduktion erforderlich ist. Die Bestimmungen zur Pflegeteilzeit orientieren sich im Wesentlichen an der Pflegekarenz, beinhalten jedoch gewisse Abweichungen. Zum Beispiel darf die herabgesetzte wöchentliche Normalarbeitszeit nicht unter zehn Stunden liegen.
  • Voraussetzungen
    • Voraussetzung für die Vereinbarung einer Pflegekarenz oder einer Pflegeteilzeit ist, dass das Arbeitsverhältnis ununterbrochen drei Monate gedauert hat. Der Antritt der Pflegekarenz bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer.
    • Die Pflegekarenz kann zur Pflege und/oder Betreuung von nahen Angehörigen, denen zum Zeitpunkt des Antritts der Pflegekarenz Pflegegeld ab der Pflegegeldstufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG) mit Bescheid zuerkannt wurde, vereinbart werden. Für die Pflege und/oder Betreuung von demenziell erkrankten oder minderjährigen nahen Angehörigen genügt die Zuerkennung von Pflegegeld der Stufe 1.
  • Grundsätzlich kann Pflegekarenz im Arbeitsverhältnis für ein und dieselbe zu pflegende/betreuende Person nur einmal vereinbart werden. Nur im Fall einer wesentlichen Erhöhung des Pflegebedarfs zumindest um eine Pflegegeldstufe ist einmalig eine neuerliche Vereinbarung der Pflegekarenz zulässig.
  • Noch mehr bei der Quelle: HELP.GV

    Auszug des Gesetzes: von www.ris.bka.gv.at BGBLA_2013_I_138

    Kollektivvertrag online!

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    Die Gerwerkschaften stellen die Kollektivverträge online 🙂
    Bisher war es schwierig einen Kollektivvertrag zu bekommen, ab sofort gibt es den Kollektivvertrag auf einer eigens dafür angelegten Internetseite.
    Ein Tipp für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gib Handelsangestellte oder Handelsarbeiter im Suchfeld ein, (Deine Angabe steht auf Deinem Dienstvertrag).

    Das neue Kollektivvertrags-Infoportal ist online!

    Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld und die jährlichen Gehalts- und Lohnerhöhungen stehen nicht im Gesetz. Sie werden jedes Jahr von den Gewerkschaften mit den ArbeitgeberInnen ausverhandelt und in den  Kollektivverträgen festgeschrieben. Pro Jahr werden über 450 Kollektivverträge verhandelt. Das System hat sich bewährt, knapp 98 Prozent aller ArbeitnehmerInnen in Österreich sind von Kollektivverträgen erfasst.

    Damit die ArbeitnehmerInnen ihren Kollektivvertrag auch leichter im Internet finden, macht der ÖGB mit dem neuen Kollektivvertrags-Infoportal erstmals sämtliche Kollektivverträge der Öffentlichkeit zugänglich. Das KV-Portal enthält die aktuellsten und wichtigsten Informationen rund um Kollektivverträge und bietet allen Interessierten eine rasche Übersicht über die wichtigsten Informationen.

    Alle Informationen unter www.kollektivvertrag.at

    [youtube http://www.youtube.com/watch?v=jSClvIgRBk0?rel=0&w=560&h=315]

    Quelle: VIDA

    Urlaub!

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    Es wird oft über den Urlaub gerätselt und diskutiert, was man verlangen darf und kann usw..
    Der ÖGB liefert eine tolle und einfach zu verstehende Aufklärung dazu. Danke

    URLAUB OEGB

    Urlaubsrecht: Fragen und Antworten

    Warum man Urlaubstage zeitig aufbrauchen sollte und wie man das macht

    Kann ich auf Urlaubstage verzichten und dafür Geld bekommen?
    Nein, das ist verboten, denn der Urlaub ist zum Erholen da, denn pausenlos zu arbeiten macht krank. Auch aus einem weiteren Grund sollten Sie ihre Urlaubstage verbrauchen: Sie verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren ab Ende des Jahres verbraucht werden, in dem der Urlaub entstanden ist. Beispiel: Der Urlaub, den man am 1. Jänner 2011 bekommen hat, muss bis zum Jahresende 2013 abgebaut werden.

    Kann ich auf Urlaub gehen, wann ich will?

    Nein, der Urlaub muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Sicher ist sicher: Am besten schriftlich beantragen und bestätigen lassen.

    Kann mich der Chef auf Urlaub schicken?

    Nein. Es gibt keinen Zwangsurlaub, nicht einmal während der Kündigungsfrist kann der Arbeitgeber verlangen, dass die angesammelten Urlaubstage abgebaut werden.

    Ich habe schon einen Urlaubstermin vereinbart. Kann mein Chef mir den wieder verbieten?

    Nein, das geht nicht, außer in Notfällen. Dann muss der Arbeitgeber aber die schon entstandenen Ausgaben übernehmen, zum Beispiel Stornokosten.

    Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?

    In der Firma sofort Bescheid geben, dass man krank ist, am besten schriftlich, zum Arzt gehen und krankschreiben lassen. Wenn die Erkrankung länger als drei Tage dauert, werden für diese Zeit keine Urlaubstage abgezogen. Achtung: Man darf die Tage nicht hinten an den Urlaub dranhängen, Beschäftigte müssen am vereinbarten Tag nach dem Urlaubsende wieder pünktlich arbeiten gehen!

    Quelle Bild und Artikel: ÖGB

    Das Wichtigste wenn man krank wird, vor oder während dem Urlaub, immer der Firma bescheid geben. Wenn der/die Vorgesetzte nicht erreichbar ist, den Namen notieren mit wem das Telefonat stattgefunden hat!

    Weitere Firmeninterne Informationen gibt es bis 15.07.2013  im Mitarbeiterbereich, wegen dem Passwort frage einfach ein Betriebsratsmitglied oder sende ein firmeninternes Mail.

    Es kann auch die E-Mail Adresse vom Register Kontakt verwendet werden, die Namen der Betriebsratsmitglieder sind dort ebenfalls festgehalten.

    Änderung der Samstagsbeschäftigung ab 01.09.2013 möglich!

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    Liebe Kollegin, Lieber Kollege

    Ab 01.09.2013 wird sich die Schwarz/Weiß-Regelung der Samtage ändern, welche mit der Wirtschaftskammer und Gewerkschaft vereinbart wurde.

    SAMSTAGSREGELUNG GPA

    Bericht und Bild von der Quelle: GPA-DJP

    Durchbruch bei Samstagsbeschäftigung im Handel: Neues Arbeitszeitmodell bringt mehr Gestaltungsmöglichkeiten

    Katzian & Lorentschitsch: “Win-Win Situation für Angestellte, Kunden und Unternehmen”

    Am 8. Juli präsentierten die Sozialpartner im österreichischen Handel – die Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) – ein neues Modell für Samstagsbeschäftigung im Handel: Handelsobfrau Lorentschitsch und GPA-djp-Vorsitzender Katzian heben hervor: “Die neu geschaffene Möglichkeit als zusätzliche Gestaltungsmöglichkeit zur bestehenden ‘Schwarz-Weiß-Regelung’ ist kundenorientiert und ermöglicht es, auf die Wünsche und Bedürfnisse sowohl der Mitarbeiter als auch der Betriebe besser als bisher einzugehen.”

    Erster notwendiger Reformschritt zu modernem KV

    Bettina Lorentschitsch, Obfrau der Bundessparte Handel der WKÖ, zeigt die dringende Notwendigkeit dieses ersten Reformschrittes in Richtung eines zeitgemäßen neuen Handelskollektivvertrages auf: “Die Lockerung der ‘Schwarz-Weiß-Regelung’ bringt den Handelsunternehmen endlich mehr Flexibilität zur Personalplanung an Samstagen sowie noch mehr Betreuungsqualität im österreichischen Einzelhandel am frequenzstarken Samstag.”

    Arbeiten an Samstagen, dafür Bonus Super-Wochenende

    Bis jetzt ist die ganztägige Beschäftigung von Handelsangestellten in Geschäften in ganz Österreich grundsätzlich nur jeden zweiten Samstag möglich (sogenannte “Schwarz-Weiß-Regelung”). Ab 1. September 2013 können Handelsangestellte im Rahmen des neuen Arbeitszeitmodells “Arbeiten an Samstagen, dafür Bonus Super-Wochenende” grundsätzlich jeden Samstag ganztags tätig sein. Voraussetzung ist, dass eine Betriebsvereinbarung oder in Betrieben ohne Betriebsrat ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wird.

    Nach dem neuen Modell hat jede/-r Angestellte Anspruch auf fünf verlängerte sogenannte “Super-Wochenenden” (= durchgehende Freizeit von Freitag bis Sonntag oder von Samstag bis Montag) im Zeitraum von sechs Monaten. Diese “Super-Wochenenden” sind spätestens 13 Wochen im Vorhinein im Einvernehmen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu planen. Um individuellen Bedürfnissen der Mitarbeiter oder der Betriebe besser Rechnung zu tragen, können die “Super-Wochenenden” aber auch einvernehmlich verlegt werden.

    Modell bringt mehr Wahlfreiheit für Beschäftigte in Elternteilzeit

    René Tritscher, Geschäftsführer der Bundessparte Handel der WKÖ, hebt eine weitere wichtige Verbesserung für Angestellte in Elternteilzeit hervor: “Künftig wird es für die großteils weiblichen Beschäftigten in Elternteilzeit auch möglich sein, jeden Samstag zu arbeiten, wenn sie das etwa aufgrund vorhandener Kinderbetreuung wünschen. In den Genuss diese Vorteils können all jene Teilzeitbeschäftigten kommen, die bis zu 18 Stunden pro Woche arbeiten.”

    Zusätzlicher Urlaubstag, wenn “Super-Wochenende” nicht möglich

    Wolfgang Katzian, Vorsitzender der GPA-djp, betont: “Der arbeitsfreie Samstag ist für uns ein wichtiger sozialpolitischer Bestandteil im Zusammenhang mit den Öffnungsmöglichkeiten am Samstag nach 13:00. Wir sind froh, dass wir nach schwierigen Gesprächen zu einer innovativen Regelung ausarbeiten konnten, welche diese wichtige Qualität für die Beschäftigten sichert und gleichzeitig mehr Spielraum gibt.” Diese Einigung sei ein Schritt mit großer Bedeutung für die qualitative Weiterentwicklung von Arbeitsbedingungen im Handel und sollte entsprechend gewürdigt werden.

    “Grundsätzlich kann jeweils ein nicht konsumiertes ‘Super-Wochenende’ in das nächste Halbjahr mitgenommen werden. Um die Handelsbetriebe auch zur Einhaltung der Vereinbarung anzuhalten, bekommt der Beschäftigte anstelle eines verlängerten Wochenendes einen zusätzlichen Urlaubstag, wenn mehr als ein ‘Super-Wochenende’ pro Halbjahr nicht in Anspruch genommen wurde”, betont Manfred Wolf, Geschäftsbereichsleiter Interessenvertretung der GPA-djp.

    Sowohl GPA-djp als auch die Bundessparte Handel stellen in Kürze Informationen zur Umsetzung des neuen Arbeitszeitmodells auf ihrer Website zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem ein Merkblatt mit dem Inhalt der neuen Vereinbarung, ein Muster für eine Betriebsvereinbarung sowie für eine schriftliche Einzelvereinbarung und der Text des neuen Kollektivvertrages.

    Handels-KV: Fahrplan für nächste Reformschritte fixiert

    Bundesspartenobfrau Lorentschitsch und GPA-djp-Vorsitzender Katzian zeigen sich optimistisch, dass mit dem Gelingen dieser wichtigen Weiterentwicklung ein guter Grundstein für weitere, lösungsorientierte Entwicklungsschritte gelegt wurde. Aus diesem Grund unterzeichnen die Sozialpartner im Handel einen Fahrplan mit den inhaltlichen Schwerpunkten für eine generelle Überarbeitung des gesamten Gehaltssystems für Handelsangestellte. Dazu gehören die Überarbeitung des Beschäftigungsgruppenschemas, die Vereinfachung der derzeit bestehenden Gehaltstafeln sowie eine faire Verteilung des Lebenseinkommens. Die Spitzen der Handels-Sozialpartner nutzen auch die Gelegenheit, den Teilnehmern der Verhandlungsteams beider Seiten für deren intensive Vorbereitung und die Umsetzung zu danken.

    • Datum:

      08.07.2013 12:00

    Informationen zu Steinhoff kauft kika/Leiner

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    Liebe Kolleginnen und Kollegen

    Heute ging es in der Medienwelt ganz schön rund, und sofern die EU-Kartellbehörde zustimmt, wird der Eigentümer von Kika/Leiner, Steinhoff heißen.

    Den Brief von der Geschäftsleitung gibt es auf der Aushangtafel im 4.Stock zu lesen.

    In den nächsten Wochen werden wir Informationen für Euch im Mitarbeiter Bereich zur Verfügung stellen.

    Bei Interesse, bitte ein Mail senden, oder einfach in der Firma bei einem Betriebsratsmitglied, nach dem Passwort für den Zugang fragen.

    Möbelriese Steinhoff International übernimmt die kika/Leiner-Gruppe. Zentrum des Deals: Brunn am Gebirge.

    St. Pölten/Brunn. “Wir können das nicht kommentieren”, sagte eine Sprecherin der zweitgrössten österreichischen Einrichtungsgruppe vor zwei Tagen auf Anfrage von wirtschaftsblatt.at – zur den Gerüchten, dass kika/Leiner an den südafrikanischen Konzern Steinhoff International verkauft werde. Mittwoch Mittag kam die Antwort ungefragt – von kika-Betreuer Wolfgang Rosam, der die Bestätigung des Deals für die österreichische Seite verschicken durfte.

    „Ja, es stimmt”, sagt demnach kika-Aufsichtsratspräsident  Herbert Koch: „Die südafrikanische Steinhoff-Gruppe, eines der bedeutendsten Möbelhandelsunternehmen der Welt, könnte, vorausgesetzt die europäischen Kartellbehörden stimmen zu, der neue Eigentümer der kika/Leiner-Gruppe werden.”

    Die kika-Eigentümerfamilien seien vor der Entscheidung gestanden: weiteres Wachstum und Finanzierung aus Eigenmitteln oder Merger mit einem Global Player, zu dem kika/Leiner in seiner Marktausrichtung perfekt passt. „Als in diesem Land groß gewordenes Familienunternehmen war es für uns auch entscheidend, dass mit dem neuen Eigentümer der Erhalt der Marke, Kontinuität und Sicherheit für die Arbeitsplätze gegeben sind. Daher haben wir uns für Steinhoff entschieden – auch deshalb, weil Steinhoff heute nicht nur ein extrem erfolgreiches, börsennotiertes Unternehmen ist, sondern auch – wie wir – aus einem Familienunternehmen entstanden ist und dieselbe Qualitätsphilosophie hat”, so Koch.

    Die kika/Leiner-Gruppe zählt mit rund 7500 Mitarbeitern an 73 Standorten in sieben Ländern und einem Jahresumsatz von rund 1,2 Milliarden Euro zu den führenden Möbelhandelsunternehmen Europas. Dass zuletzt elf Millionen Euro Verlust geschrieben wurde, ist in der Aussendung nicht erwähnt.

    Ein Deutscher in Kapstadt

    Steinhoff ist aus anderem Holz geschnitzt. Im Vorjahr hat der Möbelriese seinen Umsatz von 4,5 auf 7,75 Milliarden Euro gesteigert und 545 Millionen Euro Gewinn geschrieben. Der Wachstumsschub wurde durch einen Milliardendeal ausgelöst: Steinhoff kaufte 2011 die Nummer zwei in Frankreich, Conforama, für 1,2 Milliarden Euro (inklusive Verbindlichkeiten um 1,625 Milliarden Euro) von PPR, dem Konzern des Milliardärs Francois Pinault. Im Vorjahr setzte Conforama 3,3 Milliarden Euro um und erzielte ein operatives Ergebnis von 62 Millionen Euro. Der Marktanteil in Frankreich liegt bei 15 Prozent, grösser ist nur IKEA mit 18 Prozent Marktanteil.

    Die Steinhoff-Gruppe entspringt der 1965 gegründeten deutschen Möbelhandlung von Bruno Steinhoff. Der Deutsche ging 1997 nach Kapstadt, Südafrika und gründete dort die „Steinhoff-Möbel” Unternehmung. Ein Jahr später, 1998, wurde das Unternehmen an der Börse in Johannesburg notiert. Dort ist der Konzern mit 4,2 Milliarden Dollar bewertet. Vor wenigen Tagen gelang eine überaus erfolgreiche Refinanzierung. Die Konditionen, die 37 Banken einräumten, waren so günstig, dass sogar die Finanzagentur Bloomberg darüber berichtete.  Bei dieser Gelegenheit stockte Steinhoff Europe ihren Kredit von 720,5 auf 860 Millionen Euro auf.

    Alle Wege führen nach Brunn

    Steinhoff Europe ist in Brunn am Gebirge angesiedelt – wie viele andere Steinhoff-Firmen. Unter der  Europe- Holding sind eine Reihe von Produktionsbetrieben in aller Herren Länder angesiedelt. Bruno Steinhoff ist Aufsichtsratspräsident, Markus J. Jooste, der CEO der Steinhoff-Gruppe, ist auch Chef in Brunn am Gebirge.

    Als CEO des Konzerns sieht er in Europa einen Kernmarkt und glaubt auch an die Zukunft des CEE-Marktes. „Wir freuen uns, dass wir ein Paradeunternehmen wie kika/Leiner in der Steinhoff-Gruppe begrüßen dürfen. Steinhoff verfügt in seinem europäischen Retail-Geschäft noch über keine Präsenz in Österreich, hier passt kika/Leiner perfekt. Die kika/Leiner-Gruppe wurde auf einem solidem Fundament gebaut und wird auch zukünftig seine eigenen Einrichtungshäuser mit starken lokalen Marken führen und besten Service für seine Kundinnen und Kunden bieten”, wird Jooste in der von Rosam verschickten Aussendung zitiert – und in der von Steinhoff, die eine halbe Stunde später allen internationalen Investoren zur Verfügung gestellt wurde.

    Detail am Rande: kika/Leiner wird formell von Steinhoff Europe, Brunn am Gebirge, übernommen. Zum Kaufpreis gibt es noch keine Angaben. Er wird wohl in ein paar Tagen oder Wochen nachgeliefert. Aktionäre wollen schliesslich wissen, was im ihrem Geld gemacht hat. Anfang April, als das Steinhoff-kika-Thema erstmals in der Gerüchteküche aufgetauchte, war ein Phantasiepreis von 800 Millionen Euro genannt worden. Am Mittwoch hiess es in Bankenkreisen, Steinhoff habe mehr als 500 Millionen Euro springen lassen. Das käme der Sache schon etwas näher. Man muss ja nur die Conforama-Verhältnisse in Betracht ziehen: drei Milliarden Euro Umsatz wurden für 1,2 Milliarden Euro gekauft.

    Noch einmal kika-Präsident Herbert Koch, diesmal laut Rosam-Aussendung: „Wir hätten diesem Deal als Eigentümerfamilien nicht zugestimmt, wären wir nicht der festen Überzeugung, dass Steinhoff kika/Leiner in eine aussichtsreiche Zukunft führen wird. Der Möbelhandel ist längst global geworden, und mit der Steinhoff-Gruppe ist kika/Leiner nun wesentlicher Teil einer vielversprechenden Expansions-Strategie.”

    Namen bleiben, Chefs auch

    Die Namen kika und Leiner werden weiterhin bestehen bleiben, Unternehmenschef Paul Koch wird die Möbelkette auch unter den neuen Eigentümern leiten. “Er wurde von Steinhoff gebeten, CEO zu bleiben”, so Rosam gegenüber der APA. Auch Peter Kickinger, Geschäftsführer neben Koch, soll bleiben. kika/Leiner war mehrere Generationen in Familienhand. 2008 übergab Herbert Koch die Führung an seinen damals 30-jährigen Sohn Paul. Er selbst zog sich in den Aufsichtsrat zurück.

    Bei kika/Leiner lief es zuletzt unrund, Kroatien entwickelte sich zum Sorgenkind, die hohen Ausgaben für den Filialumbau in Österreich sorgten für Verluste. Leiner bringt es hierzulande auf 18 Geschäfte, Kika zählt 32 Einrichtungshäuser in Österreich. Außerdem gibt es sieben Geschäfte in Ungarn, sieben in Tschechien, vier in der Slowakei, vier in Kroatien sowie je eines in Serbien und in Rumänien. Was die neuen Eigentümer mit der Möbelkette vorhaben, sagten sie noch nicht. Laut Rosam sind die Zeichen auf Expansion gestellt.

    Der österreichische Möbelmarkt wird zu 55 Prozent von Lutz mit seinen Marken XXXLutz, Mömax und Möbelix und von kika/Leiner dominiert. Bis ins Jahr 2000 hatte kika/Leiner die Nase vorne. Ab 2001 preschte Lutz vor. Ikea kommt hierzulande auf einen Marktanteil von 14 Prozent. Dahinter tummeln sich regionale Anbieter wie Möbel Ludwig und Rutar.

    Quelle: Wirtschaftsblatt

    andere Quellen: DiePresse, News, DerStandard, Krone, Kurier, Nön, Format, und noch viele mehr

    Geschichten mit Hirn von der GPA-DJP

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    Um unserer Gewerkschaft der Privatangestellten GPA-DJP, bei der Mitgliederwerbung zu helfen, haben wir Plakate zur Verfügung gestellt bekommen.

    Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer glauben, es sei selbstverständlich eine jährliche Gehaltserhöhung zu bekommen.

    Das ist falsch, denn ohne Mitglieder, wäre eine Kollektivvertragliche Verhandlung gar nicht möglich.

    Bereits Generationen vor unserer Zeit haben viel Arbeit und Kraft in die Verhandlungen investiert, damit es uns heute besser geht.
    (Zur Geschichte der Gewerkschaft)

    Ein paar Beispiele:
    Wir dürfen jährlich ganze 5 Wochen bezahlten Urlaub genießen.
    Das sogenannte 14te Gehalt namens Weihnachtsgeld, bekommen wir ebenfalls.
    Die vorgeschriebene Stundenanzahl von 38,5Stunden die Woche regelt, der Kollektivvertrag.
    Die Zuschläge bei Überstunden sind ebenfalls durch Kollektivvertrag, Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz geregelt.
    Die bezahlten freien Tage wenn sich z.B. der Wohnort ändert, oder man heiraten möchte, ist nicht selbstverständlich.

    Je mehr Mitglieder eine Gewerkschaft hat, umso mehr Macht hat sie bei den Verhandlungen.

    Wer Lust hat Mitglied zu werden, kann sich Info`s und das Formular gerne unter Downloads herunter laden, oder zu einem Betriebsratsmitglied gehen um sich helfen zu lassen.

    Mitarbeiter Bereich nach Umfrage zum Blog

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    Liebe Kolleginnen und Kollegen

    Recht herzlichen Dank für die Teilnahme an der Umfrage, und für die positive Bewertung des Blog`s.
    Es wird ungefähr zwei Wochen dauern, bis der Mitarbeiterbereich bereit stehen wird.
    In der Zwischenzeit, bitte ich um ein E-Mail von Dir, damit ich das Passwort für den Zugang senden kann.
    Entweder benutzt Du die Firmeninterne E-Mail oder:
    E-MAIL_SIGNATUR_GRAU

    Der Mitarbeiterbereich wird bald das Register UMFRAGEN ersetzen.

    Spekulationen über Verkauf von Kika/Leiner

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    Werte Kolleginnen und Kollegen

    Uns erreichen gerade viele Fragen von Euch, nachdem in den Medien der angebliche Verkauf von Kika/Leiner verbreitet wird.

    Die Möbelgruppe Kika/Leiner soll an die südafrikanische Steinhoff-Holding verkauft werden, berichtet die „Presse“ (Freitag-Ausgabe). Der Verkauf des Familienunternehmens an die börsenotierte Steinhoff-Gruppe soll um kolportierte 800 Mio. Euro über die Bühne gehen. Eine Bestätigung dafür gibt es allerdings nicht.

    Ex-Kika/Leiner-Chef Herbert Koch, der Vater des jetzigen Unternehmenschefs, bleibt verhalten, er habe davon „nichts gehört“, wird er von der Zeitung zitiert. Steinhoff wurde 1964 von Bruno Steinhoff in Niedersachsen gegründet. 1998 wurde das Unternehmen neu strukturiert, Steinhoff International Holdings notiert seitdem in Johannesburg an der Börse. In Europa gilt die Gruppe als eines der größten Unternehmen der Möbelbranche mit mehr als 55.000 Mitarbeitern weltweit.

    Publiziert am 18.04.2013

    Quelle: ORF , und andere STANDARD , DIE PRESSE

    Wir verstehen und teilen Euer Interesse an den Artikeln der Medien.

    Macht Euch wegen der Artikel bitte keine Sorgen, laut unserer Geschäftsführung, soll es sich nur um Gerüchte handeln.

    Wir bitten um Verständnis das wir noch nicht mehr Informationen haben, und sind sehr bemüht mehr zu erfahren.

    Wir wissen, dass wir alle in unseren Möbelhäusern gute Arbeit leisten und vertrauen auf unsere Qualität.

    Es ist sicher im Interesse unserer Firma diese Gerüchte aufzuklären, sobald wir Informationen haben, informieren wir Euch.

    Euer Betriebsrat