Archiv der Kategorie: ZITATE

Krankenstand Information

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Im Winter häufigen sich oft die Krankenstände.
Es ist kein Wunder bei solchen Temperaturschwankungen, wie wir sie immer wieder erleben, dass man von einen Tag auf den anderen krank wird.
In unserem Unternehmen, ist es üblich und zumeist vertraglich geregelt, den Krankenstand unverzüglich telefonisch bekannt zu geben.
Eine Krankmeldung vom Arzt ist immer notwendig, auch wenn man nur einen Tag krank ist.
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Handel Kollektivvertrag Abschluss 2014/2015

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Handel: KV-Doppelabschluss für 2014/15 bringt mehr Geld für Handelsangestellte

Gehälter im Handel steigen mit 1. Jänner 2015 um knapp 2,1 %

Mit Beginn des nächsten Jahres gibt es für (Vollzeit-)Angestellte im Handel in Österreich mehr Geld: Auf Basis des Doppelabschlusses für die Jahre 2014 und 2015 steigen die Kollektivvertragsgehälter mit 1. Jänner um rund 2,1 %. Das resultiert aus dem Doppelabschluss, auf den sich die Sozialpartner im Handel -die Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) – für die Jahre 2014 und 2015 geeinigt haben.

Bessere Planbarkeit und mehr Geld

“Die frühe Veröffentlichung bedeutet einerseits für die Handelsunternehmen eine bessere Planbarkeit: Sie können heuer die Personalkosten früher und damit genauer budgetieren.Den Beschäftigten bringt die Einigung mehr Geld. Das neue Mindestgrundgehalt bedeutet, dass jedem Angestellten im Handel zumindest ein kollektivvertragliches Grundgehalt von mindestens 1.500 Euro zusteht. Das ist ein Signal zur Anerkennung der Leistung der Beschäftigten und zur Stärkung der Kaufkraft. Dies kommt vor allem den Frauen im Handel zugute”, hebt Arbeitgeber-Chefverhandler Peter Buchmüller hervor.

“Mit diesem garantierten Mindestgrundgehalt wird eine zentrale Forderung der GPA-djp endlich umgesetzt. Der österreichische Handel hat mehr als eine halbe Million Beschäftigte und er ist eine Frauenbranche. Dieser Schritt kann also durchaus als wirksamer Beitrag zum rascheren Schließen der Einkommensschere betrachtet werden”, zeigt sich Karl Proyer, stv. Bundesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), erfreut.

Rund 3 Prozent mehr für Lehrlinge

Um den Handel als Arbeitgeber insbesondere für Jugendliche zu attraktivieren, wurde besonderes Augenmerk auf die Lehrlingsentschädigung gelegt: Auszubildende bekommen ab 1. Jänner 2015 rund 3% mehr Geld.

Auf den Doppel-Abschluss für die Jahre 2014 und 2015 haben sich die Verhandlungspartner im Vorjahr geeinigt, um heuer viel Zeit in die gemeinsame Modernisierung des Kollektivvertrags für Handelsangestellte zu investieren. “Mit dem richtungsweisenden Gehaltsabschluss ist endgültig klargestellt, dass der Handel den Niedriglohnbereich verlassen hat. Damit haben wir eine gute Basis für die Entwicklung des neuen Entgeltschemas geschaffen, an dem die Sozialpartner derzeit intensiv arbeiten”, so Gewerkschafter Proyer.

Quelle, Zitat und Bild: GPA-djp

Sonntagsöffnung

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Am 08.10.2014 wurden die Angestellten der inneren Mariahilferstraße befragt:

“Wiener Handelsangestellte klar gegen Sonntagsöffnung
94,3 Prozent der Befragten wollen am Sonntag nicht arbeiten
Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) führte heute in der Wiener Innenstadt und in der Inneren Mariahilferstraße eine groß angelegte Befragung der Angestellten im Handel durch. Mit 94,3 Prozent sprach sich die überwältigende Mehrheit gegen eine Öffnung der Geschäfte an Sonntagen aus.

Etwa 150 AktivistInnen der GPA-djp führten in 37 Teams die Befragung durch. Das Ergebnis war eindeutig. Insgesamt haben 5.566 Beschäftigte an der Abstimmung teilgenommen, davon waren 5.539 Stimmen gültig. 5.224 KollegInnen antworteten auf die Frage “Wollen Sie am Sonntag arbeiten?” mit Nein. Das sind 94,3 Prozent.”


Quelle: GPA-DJP
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Arbeiten bei Hitze!

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Arbeiten bei Hitze

Auch bei 35 Grad Celsius im Schatten gibt es keine Hitzeferien für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, den Arbeitsplatz zu verlassen, wenn die sommerliche Temperatur zu hoch ist.

An heißen Tagen nehmen Leistungsfähigkeit und Konzentration jedoch deutlich ab. Das hat die Arbeitswissenschaft sowohl bei körperlichen Tätigkeiten als auch bei geistigen Tätigkeiten herausgefunden. An „Hundstagen“ sinkt die Arbeitsleistung um 30 bis 70 Prozent gegenüber Tagen mit „normalen“ Temperaturen. Gleichzeitig leidet die Arbeitsqualität, die Fehlerhäufigkeit und das Unfallrisiko steigen.

Folgende Regelungen gibt es fürs Arbeiten bei Hitze

In Arbeitsräumen müssen raumklimatische Verhältnisse herrschen, die dem menschlichen Organismus angemessen sind. Direkte Sonneneinstrahlung durch Fensterflächen muss beispielsweise mit Jalousien vermieden werden. Auch alle wärmestrahlenden Flächen, beispielsweise verursacht durch Maschinen oder Lichtspots, sind abzuschirmen.

Raumtemperatur zwischen 19° C und 25° C bei Büro mit Klimaanlage

Bei Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung, wie beispielsweise Büroarbeiten, hat die Raumtemperatur generell zwischen 19° C und 25° C zu betragen. Ist eine Klima- oder Lüftungsanlage vorhanden, so sollen die 25° C möglichst nicht überschritten werden. Sind solche Klima- oder Lüftungsanlagen nicht vorhanden, sind von ArbeitgeberInnenseite sämtliche Maßnahmen auszuschöpfen, die dazu geeignet sind die Temperatur zu senken (z.B. nächtliches Lüften, Beschatten der Fenster, Bereitstellung von Ventilatoren und alkoholfreien Getränken,…). Bei der Verwendung von Klimaanlagen muss eine relative Luftfeuchtigkeit zwischen 40 % und 70 % gewährleistet sein. Eine verpflichtende Installation von Klimaanlagen sieht das Gesetz nicht vor.

Wird versucht das Raumklima durch Belüftung zu beeinflussen muss auf etwaige Belastungen durch Zugluft Rücksicht genommen werden. Die Luftgeschwindigkeit darf bei geringen körperlichen Belastungen 0,10 m/s (Meter pro Sekunde), bei normaler körperlicher Belastung 0,20 m/s und bei schwerer körperlicher Belastung 0,35 m/s nicht überschreiten.

Von den Regelungen zu Raumklima und Zugluft darf abgewichen werden, wenn dies die Nutzungsart des Raumes erfordert und andere technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer/innen vor ungünstigen raumklimatischen Bedingungen getroffen wurden.

Gesetzliche Grundlage: § 28 Arbeitsstättenverordnung (AStV)

Quelle: Arbeiterkammer

Handelsumfrage für Lehrlinge

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Die Lehrlinge im Handel haben eine Umfrage der GPA-DJP JUGEND erhalten.
Falls jemand das Formular noch nicht ausgefüllt oder verlegt hat, gibt es hier die Möglichkeit trotzdem an der Umfrage teilzunehmen.

Deine Interessen bestens Vertreten!
Wir, die GPA-djp Jugend sind deine Interessenvertretung als Lehrling und/oder junge/r ArbeitnehmerIn im Handel! Um zu wissen, was für dich wichtig ist und wie es dir im Job geht, befragen wir alle Handelslehrlinge zur ihrer Arbeitssituation!

Ein wichtiger Punkt bei den Verhandlungen!
Die Ergebnisse der Umfrage sind für uns sehr wichtig, einerseits für die Kollektivvertragsverhandlungen und andererseits für die Weiterentwciklung deines Berufsbildes. Es geht also um deine Bezahlung und um deine Ausbildung!

Nimm an der Umfrage teil und Gewinne tolle Preise!
Du hast zwei Möglichkeiten an der Umfrage teilzunehmen, alles was du uns mitteilst bleibt natürlich unter uns!

  • Steig unter www.handelslehrling.at/umfrage ein, gib deinen Zugangscode – du findest ihn in kürze mit einem Brief in deinem Postkasten – ein und nimm online an der Umfrage teil.
  • Du kannst dir aber auch den Fragebogen downloaden und diesen Portofrei per Post oder gescannt via Email an jugend@gpa-djp.at an uns zurück senden.

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Umfrage der GPA-DJP zum Berufseinstieg

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Die GPA-djp hat ein paar Fragen zu Problemen und Herausforderungen beim Berufseinstieg!
Jede/r unter 35 Jahre kann an der Umfrage (<—ANKLICKEN) teilnehmen, es dauert nicht lange.
Berufseinstieg GPA

Die GPA-djp ist die Interessenvertretung der Angestellten, Lehrlinge, SchülerInnen und Studentinnen sowie der JournalistInnen und aller ArbeitnehmerInnen im Graphischen Gewerbe und der Papier und Pappe verarbeitenden Industrie. Wir vertreten aber auch atypisch Beschäftigte, KarenzgeldbezieherInnen und Zivil- und Präsenzdienstleistenden.

Somit sind wir, erste Ansprechpartnerin wenn es um Fragen rund ums Arbeitsleben geht. Wir möchten aber noch genauer hinsehen und uns insbesondere mit den Problemen und Herausforderungen beim Berufseinstieg junger Menschen beschäftigen.

Mit einer online Befragung zum Berufseinstieg junger Menschen, wollen wir herausfinden mit welchen Problemen und Herausforderungen aber auch mit welchen Fragen diese Gruppe der ArbeitnehmerInnen konfrontiert ist. Wir wollen aber auch herausfinden, wo der unterschied zwischen Beruf und Job liegt.

Die Befragung richtet sich an junge Menschen bis 35 Jahre die unabhängig von ihrer Ausbildung gerade den Berufseinstieg erleben oder kürzlich erlebt haben. Bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit um den Fragebogen auszufüllen und/oder ihn an betroffene Personen zu senden.

Quelle Bild und Text: GPA-DJP

12 Stunden Arbeitstag

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In den letzten Tagen, wurde viel über die Ausweitung der täglichen Arbeitszeit auf 12 Stunden diskutiert.

Es gibt ein Kommentar der GPA-DJP zu diesem Thema:

GPA-djp-Proyer: Derzeitige Normalarbeitszeit bleibt die Regel

12 Stunden Arbeitstag nur in Ausnahmefällen und nur mit arbeitsrechtlichen Verbesserungen

“Das derzeit in der Öffentlichkeit verbreitete Bild, der 12-Stunden-Arbeitstag würde nun generell eingeführt werden, entspricht in keiner Weise dem, was aktuell Verhandlungsgegenstand ist. Für die überwiegende Mehrheit der ArbeitnehmerInnen ändert sich nichts an den bestehenden Bestimmungen bezüglich ihrer Normalarbeitszeit, das garantieren nicht zuletzt unsere Kollektivverträge”, sagt der stv. Bundesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), Karl Proyer.

Kollektivvertragliche Bestimmungen bleiben bestehen

“So wie im Regierungsübereinkommen festgelegt, soll es im Falle von Gleitzeit die Möglichkeit geben, unter ganz bestimmten Rahmenbedingungen die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 12 Stunden auszudehnen. Dies soll nur dann möglich sein, wenn gleichzeitig Freizeit in längeren Blöcken – etwa zur Erreichung der 4-Tage-Woche – gewährt wird. Es ist ausdrücklich festzuhalten, dass durch allfällige Gesetzesänderungen die bestehenden kollektivvertraglichen Bestimmungen und betrieblichen Regelungen zur Normalarbeitszeit nicht außer Kraft gesetzt werden. Zudem bleiben die Überstundenzuschläge im vollen Ausmaß erhalten, eine andere Lösung ist unvorstellbar”, erklärt Proyer.

Verbesserungen bei Urlaub und All-in-Verträgen

“Zustimmung zu den Änderungen im Arbeitszeitgesetz wird es mit uns auch nur dann geben, wenn es in arbeitsrechtlichen Fragen, etwa im Urlaubsrecht, ein leichteres Erreichen der sechsten Urlaubswoche und bei All-in-Verträgen zu deutlichen Verbesserungen für ArbeitnehmerInnen kommt”, so Proyer.

Quelle und Bild: GPA-DJP

Die Arbeiterkammer gibt ebendalls einen Kommentar dazu ab:

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