Urlaub!

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Es wird oft über den Urlaub gerätselt und diskutiert, was man verlangen darf und kann usw..
Der ÖGB liefert eine tolle und einfach zu verstehende Aufklärung dazu. Danke

URLAUB OEGB

Urlaubsrecht: Fragen und Antworten

Warum man Urlaubstage zeitig aufbrauchen sollte und wie man das macht

Kann ich auf Urlaubstage verzichten und dafür Geld bekommen?
Nein, das ist verboten, denn der Urlaub ist zum Erholen da, denn pausenlos zu arbeiten macht krank. Auch aus einem weiteren Grund sollten Sie ihre Urlaubstage verbrauchen: Sie verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren ab Ende des Jahres verbraucht werden, in dem der Urlaub entstanden ist. Beispiel: Der Urlaub, den man am 1. Jänner 2011 bekommen hat, muss bis zum Jahresende 2013 abgebaut werden.

Kann ich auf Urlaub gehen, wann ich will?

Nein, der Urlaub muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Sicher ist sicher: Am besten schriftlich beantragen und bestätigen lassen.

Kann mich der Chef auf Urlaub schicken?

Nein. Es gibt keinen Zwangsurlaub, nicht einmal während der Kündigungsfrist kann der Arbeitgeber verlangen, dass die angesammelten Urlaubstage abgebaut werden.

Ich habe schon einen Urlaubstermin vereinbart. Kann mein Chef mir den wieder verbieten?

Nein, das geht nicht, außer in Notfällen. Dann muss der Arbeitgeber aber die schon entstandenen Ausgaben übernehmen, zum Beispiel Stornokosten.

Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?

In der Firma sofort Bescheid geben, dass man krank ist, am besten schriftlich, zum Arzt gehen und krankschreiben lassen. Wenn die Erkrankung länger als drei Tage dauert, werden für diese Zeit keine Urlaubstage abgezogen. Achtung: Man darf die Tage nicht hinten an den Urlaub dranhängen, Beschäftigte müssen am vereinbarten Tag nach dem Urlaubsende wieder pünktlich arbeiten gehen!

Quelle Bild und Artikel: ÖGB

Das Wichtigste wenn man krank wird, vor oder während dem Urlaub, immer der Firma bescheid geben. Wenn der/die Vorgesetzte nicht erreichbar ist, den Namen notieren mit wem das Telefonat stattgefunden hat!

Weitere Firmeninterne Informationen gibt es bis 15.07.2013  im Mitarbeiterbereich, wegen dem Passwort frage einfach ein Betriebsratsmitglied oder sende ein firmeninternes Mail.

Es kann auch die E-Mail Adresse vom Register Kontakt verwendet werden, die Namen der Betriebsratsmitglieder sind dort ebenfalls festgehalten.

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