Teilzeit muss gleich viel wert sein wie Vollzeit

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Ein Artikel der GPA-DJP das der Mehrarbeitszuschlag zukünftig ab der ersten Mehrarbeitsstunde bezahlt werden soll.

Der Mehrarbeitszuschlag soll ab der ersten Mehrstunde ausbezahlt werden.

“Auch die heute präsentierte Studie, wonach Teilzeitbeschäftigte rund ein Viertel weniger Lohn und Gehalt bekommen als Vollzeitbeschäftigte, bestätigt ganz klar, dass wir mit unseren Positionen und Forderungen richtig liegen”, kommentieren Wolfgang Katzian, Vorsitzender der GPA-djp (Gewerkschaft der Privatangestellen, Druck, Journalismus, Papier) und Ilse Fetik, Frauenvorsitzende in der GPA-djp: “Teilzeitbeschäftigte verdienen weit mehr, als sie für ihre Arbeit tatsächlich bezahlt bekommen, besonders betroffen sind Mütter, weil sowohl der Wiedereinstieg als auch die mancherorts fehlenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung sich negativ auswirken können.”

Es zeige sich einmal mehr ganz signifikant, dass Berufsunterbrechungen Nachteile bei den Aufstiegs- und somit auch bei den Einkommensmöglichkeiten bringen, so Fetik. “Deswegen bleibt neben der Forderung nach besserer Anrechnung der Karenzzeiten, wie wir ihn schon in zahlreichen unserer Kollektivverträge durchgesetzt haben, auch die Information für Wiedereinsteigerinnen ganz oben auf unserer Agenda. In der aktuellen Auswertung der Statistik Austria geht es nicht um kollektivvertragliche Löhne und Gehälter, sondern um die tatsächlich bezahlten Bruttoverdienste nach Auskunft der Unternehmen, die damit ihren Handlungsbedarf darlegen – Teilzeit muss gleich viel wert sein wie Vollzeit!” Um dem bei vielen Frauen vorhandenen Wunsch nach Vollzeitbeschäftigung besser nachkommen zu können, fordert Fetik die Unternehmen auf, Vollzeit-Arbeitsplätze zuerst intern Teilzeitbeschäftigten anzubieten.

Mehrarbeitszuschlag

Auch von der Tatsache, dass rund ein Viertel der geleisteten Überstunden in Österreich nicht bezahlt werden, seien Teilzeitbeschäftigte betroffen, erklärt Katzian seine Forderung, den Mehrarbeitszuschlag ab der ersten geleisteten Stunde Mehrarbeit zu bezahlen an einem Rechenbeispiel aus dem Handel – mit rund 560.000 Beschäftigten, größtenteils Frauen und 250.000 Teilzeitbeschäftigten eine der größten Branchen, in dem der Teilzeit-Gap laut aktueller Auswertung satte 22 Prozent beträgt: “Unsere Berechnungen gehen davon aus, dass Teilzeitangestellte aufgrund ihrer tatsächlich geleisteten Stunden Anspruch auf Mehrstundenzuschläge von durchschnittlich 35 bis 50 Euro monatlich hätten, was einer Erhöhung ihres Durchschnittsgehalts von 5 bis 7 Prozent entsprechen würde.”

Unternehmen profitieren ganz offensichtlich aus der Tatsache, dass der Anteil der Teilzeitbeschäftigten dramatisch steige, während das für die meisten Betroffenen gewaltige finanzielle Nachteile bringe, so Fetik und Katzian abschließend: “Die Flexibilität der Beschäftigten  darf nicht bestraft werden. Im Sinne der Gleichstellung, für die wir gemeinsam mit unseren Betriebsrätinnen und Betriebsräten kämpfen, spielen Maßnahmen und Gesetze, die garantieren, dass Teilzeitbeschäftigte nicht länger benachteiligt werden, eine große Rolle”, so Katzian und Fetik abschließend: “Teilzeit muss gleich viel wert sein wie Vollzeit!”

Quelle: GPA-DJP

Presse Unterlage des BMASK

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