Archiv der Kategorie: ZITATE

Urlaubsinfo und aktuelle Beiträge der GPA-DJP

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Es wird auf jeden Fall interessant was bei der erneuten Diskussion über 6 Wochen Urlaub herauskommt. 🙂

Derzeit gibt es 6 Wochen Urlaub für ArbeitnehmerInnen, die sehr lange bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind. Aufgrund des Wandels in der Arbeitswelt mit kurzfristigen und wechselnden Jobs erreichen immer weniger Beschäftigte diesen Anspruch. Deshalb finden wir, dass diese Regelung nicht mehr zeitgemäß ist. Wir sind der Meinung, dass viel mehr Beschäftigte den Anspruch auf 6 Wochen Urlaub erreichen sollten. Außerdem setzt sich die GPA-djp dafür ein, dass auch freie DienstnehmerInnen endlich Anspruch auf Urlaub haben.

Quelle: GPA-DJP Mehr Urlaub für alle

Informationen zum Möbelhandel

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Hier gibt es einen interessanten Artikel über die Firmen Ada, Kika, Leiner und Garantmöbel:

Wien – “Ohne unsere Werke im Osten hätten wir ein Problem”, sagt Peter Scherf, Chef von Ada, Österreichs größtem Polstermöbel-Hersteller. Sein steirischer Standort Anger mit 510 Mitarbeitern erziele seit Jahren Verluste. Der Umsatz gehe trotz hoher Qualität zurück. Die Personalkosten seien im Vergleich zu den weiteren Fabriken in Ungarn und Rumänien zu hoch…

Offene Baustellen

Kika weist in der Bilanz 2012/13 ein negatives Ergebnis von elf Millionen Euro aus. Auch für das laufende Geschäftsjahr zeichnen sich kaum Gewinne ab. Branchenkenner sehen viele offene Baustellen. Die Jahre, in denen Kika in Österreich von Gewinnsprüngen im Osten in zweistelliger Höhe profitiert habe, seien vorbei. Halb so hohe Personalkosten und billige Standorte hätten anfangs lohnende Geschäfte gebracht. Nachdem sich der Wind aber drehte, ließen sich Probleme an Heimmarkt nicht länger kaschieren. Von einer drohenden Sanierung ist die Rede.

Die Umsätze im Osten sind gesunken, bestätigt Paul Koch, Chef von Kika, dem Standard; seiner Familie gehören über Stiftungen Kika wie Leiner. Er hoffe aber, nun die richtigen Antworten darauf zu haben. “Die Maßnahmen greifen.”

Man habe das negative Ergebnis erwartet, es sei auch mit den Banken abgestimmt. Kika werde 2014 wieder Gewinn erzielen, “wir sind gut mit Eigenkapital ausgestattet”….

Noch mehr gibt es bei der Quelle: Standard

Was regelt Ihr Kollektivvertrag im Handel

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Der Kollektivvertrag regelt eine große Zahl von Ansprüchen, die nicht in Gesetzen stehen bzw. die über gesetzliche Bestimmungen hinausgehen. So ist die Festlegung von Mindestgehältern oder von Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausschließlich dem Kollektivvertrag vorbehalten. Gehaltserhöhungen müssen durch ArbeitnehmervertreterInnen mit geeigneten Maßnahmen jährlich verhandelt werden.

Grob gesagt sind im Kollektivvertrag alle wichtigen wechselseitigen Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis geregelt. Im Grundaufbau des Kollektivvertrages spielen vor allem Arbeitszeitregelungen und Entgeltfindung (Einstufung, Mindestgehälter bzw. Mindestlöhne) eine bedeutende Rolle.

weitere Info`s bei der Quelle des Berichtes und Bildes: GPA-DJP



Wie das 13. und 14. Gehalt entstand

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Aus historischer Sicht stammen die Sonderzahlungen, wie das 13. Gehalt (= das sog. “Weihnachtsgeld”) und das 14. Gehalt (= das sog. “Urlaubsgeld”) von den Remunerationen ab, die Fabrikbesitzer schon im 19. Jahrhundert manchen ihrer MitarbeiterInnen bei besonderen Gelegenheiten zukommen ließen. Zunächst waren es noch Naturalien und/oder Geschenke, die der Arbeitgeber seinen MitarbeiterInnen auf freiwilliger Basis zukommen ließ – aus mehr oder weniger humanitären oder sozialen Gründen (etwa zu Weihnachten) oder zu besonderen Anlässen (etwa anlässlich eines Firmenjubiläums).

1930er Jahre
In den 1930er Jahren wurde es schließlich üblich, höheren Angestellten in Branchen mit viel versprechendem Profit regelmäßig Remunerationen zu gewähren und das  das Weihnachts- und Urlaubsgeld wurde bei diesen Personen bald üblich. Alles in Allem handelte es sich aber um freiwillige Leistungen der Arbeitgeber an die MitarbeiterInnen eines Betriebes.

Quelle: GPA-DJP

Mehr Info`s unter GPA-DJP

Kollektivvertrag

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Eine entscheidende Bedeutung des Kollektivvertragsrechts besteht darin, dass der Kollektivvertrag die Machtasymmetrie, die bei einem Einzelarbeitsvertrag zwischen den Vertragsschließenden auf dem Arbeitsmarkt besteht, zugunsten des zu schützenden schwächeren Vertragspartners, des Arbeitnehmers, ausgleicht. Im Kollektivvertragsrecht selbst gibt es diesen besonderen Schutz zum Vorteil nur eines von zwei Vertragspartnern dagegen nicht mehr.

Quelle: Wikipedia