Was regelt Ihr Kollektivvertrag im Handel

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Der Kollektivvertrag regelt eine große Zahl von Ansprüchen, die nicht in Gesetzen stehen bzw. die über gesetzliche Bestimmungen hinausgehen. So ist die Festlegung von Mindestgehältern oder von Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausschließlich dem Kollektivvertrag vorbehalten. Gehaltserhöhungen müssen durch ArbeitnehmervertreterInnen mit geeigneten Maßnahmen jährlich verhandelt werden.

Grob gesagt sind im Kollektivvertrag alle wichtigen wechselseitigen Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis geregelt. Im Grundaufbau des Kollektivvertrages spielen vor allem Arbeitszeitregelungen und Entgeltfindung (Einstufung, Mindestgehälter bzw. Mindestlöhne) eine bedeutende Rolle.

weitere Info`s bei der Quelle des Berichtes und Bildes: GPA-DJP



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