Archiv für den Monat: Juli 2013

Kollektivvertrag online!

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BR-INFO, GEWERKSCHAFT INFO`S veröffentlicht.

Die Gerwerkschaften stellen die Kollektivverträge online 🙂
Bisher war es schwierig einen Kollektivvertrag zu bekommen, ab sofort gibt es den Kollektivvertrag auf einer eigens dafür angelegten Internetseite.
Ein Tipp für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gib Handelsangestellte oder Handelsarbeiter im Suchfeld ein, (Deine Angabe steht auf Deinem Dienstvertrag).

Das neue Kollektivvertrags-Infoportal ist online!

Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld und die jährlichen Gehalts- und Lohnerhöhungen stehen nicht im Gesetz. Sie werden jedes Jahr von den Gewerkschaften mit den ArbeitgeberInnen ausverhandelt und in den  Kollektivverträgen festgeschrieben. Pro Jahr werden über 450 Kollektivverträge verhandelt. Das System hat sich bewährt, knapp 98 Prozent aller ArbeitnehmerInnen in Österreich sind von Kollektivverträgen erfasst.

Damit die ArbeitnehmerInnen ihren Kollektivvertrag auch leichter im Internet finden, macht der ÖGB mit dem neuen Kollektivvertrags-Infoportal erstmals sämtliche Kollektivverträge der Öffentlichkeit zugänglich. Das KV-Portal enthält die aktuellsten und wichtigsten Informationen rund um Kollektivverträge und bietet allen Interessierten eine rasche Übersicht über die wichtigsten Informationen.

Alle Informationen unter www.kollektivvertrag.at

[youtube http://www.youtube.com/watch?v=jSClvIgRBk0?rel=0&w=560&h=315]

Quelle: VIDA

Urlaub!

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Es wird oft über den Urlaub gerätselt und diskutiert, was man verlangen darf und kann usw..
Der ÖGB liefert eine tolle und einfach zu verstehende Aufklärung dazu. Danke

URLAUB OEGB

Urlaubsrecht: Fragen und Antworten

Warum man Urlaubstage zeitig aufbrauchen sollte und wie man das macht

Kann ich auf Urlaubstage verzichten und dafür Geld bekommen?
Nein, das ist verboten, denn der Urlaub ist zum Erholen da, denn pausenlos zu arbeiten macht krank. Auch aus einem weiteren Grund sollten Sie ihre Urlaubstage verbrauchen: Sie verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren ab Ende des Jahres verbraucht werden, in dem der Urlaub entstanden ist. Beispiel: Der Urlaub, den man am 1. Jänner 2011 bekommen hat, muss bis zum Jahresende 2013 abgebaut werden.

Kann ich auf Urlaub gehen, wann ich will?

Nein, der Urlaub muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Sicher ist sicher: Am besten schriftlich beantragen und bestätigen lassen.

Kann mich der Chef auf Urlaub schicken?

Nein. Es gibt keinen Zwangsurlaub, nicht einmal während der Kündigungsfrist kann der Arbeitgeber verlangen, dass die angesammelten Urlaubstage abgebaut werden.

Ich habe schon einen Urlaubstermin vereinbart. Kann mein Chef mir den wieder verbieten?

Nein, das geht nicht, außer in Notfällen. Dann muss der Arbeitgeber aber die schon entstandenen Ausgaben übernehmen, zum Beispiel Stornokosten.

Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?

In der Firma sofort Bescheid geben, dass man krank ist, am besten schriftlich, zum Arzt gehen und krankschreiben lassen. Wenn die Erkrankung länger als drei Tage dauert, werden für diese Zeit keine Urlaubstage abgezogen. Achtung: Man darf die Tage nicht hinten an den Urlaub dranhängen, Beschäftigte müssen am vereinbarten Tag nach dem Urlaubsende wieder pünktlich arbeiten gehen!

Quelle Bild und Artikel: ÖGB

Das Wichtigste wenn man krank wird, vor oder während dem Urlaub, immer der Firma bescheid geben. Wenn der/die Vorgesetzte nicht erreichbar ist, den Namen notieren mit wem das Telefonat stattgefunden hat!

Weitere Firmeninterne Informationen gibt es bis 15.07.2013  im Mitarbeiterbereich, wegen dem Passwort frage einfach ein Betriebsratsmitglied oder sende ein firmeninternes Mail.

Es kann auch die E-Mail Adresse vom Register Kontakt verwendet werden, die Namen der Betriebsratsmitglieder sind dort ebenfalls festgehalten.

Änderung der Samstagsbeschäftigung ab 01.09.2013 möglich!

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Liebe Kollegin, Lieber Kollege

Ab 01.09.2013 wird sich die Schwarz/Weiß-Regelung der Samtage ändern, welche mit der Wirtschaftskammer und Gewerkschaft vereinbart wurde.

SAMSTAGSREGELUNG GPA

Bericht und Bild von der Quelle: GPA-DJP

Durchbruch bei Samstagsbeschäftigung im Handel: Neues Arbeitszeitmodell bringt mehr Gestaltungsmöglichkeiten

Katzian & Lorentschitsch: “Win-Win Situation für Angestellte, Kunden und Unternehmen”

Am 8. Juli präsentierten die Sozialpartner im österreichischen Handel – die Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) – ein neues Modell für Samstagsbeschäftigung im Handel: Handelsobfrau Lorentschitsch und GPA-djp-Vorsitzender Katzian heben hervor: “Die neu geschaffene Möglichkeit als zusätzliche Gestaltungsmöglichkeit zur bestehenden ‘Schwarz-Weiß-Regelung’ ist kundenorientiert und ermöglicht es, auf die Wünsche und Bedürfnisse sowohl der Mitarbeiter als auch der Betriebe besser als bisher einzugehen.”

Erster notwendiger Reformschritt zu modernem KV

Bettina Lorentschitsch, Obfrau der Bundessparte Handel der WKÖ, zeigt die dringende Notwendigkeit dieses ersten Reformschrittes in Richtung eines zeitgemäßen neuen Handelskollektivvertrages auf: “Die Lockerung der ‘Schwarz-Weiß-Regelung’ bringt den Handelsunternehmen endlich mehr Flexibilität zur Personalplanung an Samstagen sowie noch mehr Betreuungsqualität im österreichischen Einzelhandel am frequenzstarken Samstag.”

Arbeiten an Samstagen, dafür Bonus Super-Wochenende

Bis jetzt ist die ganztägige Beschäftigung von Handelsangestellten in Geschäften in ganz Österreich grundsätzlich nur jeden zweiten Samstag möglich (sogenannte “Schwarz-Weiß-Regelung”). Ab 1. September 2013 können Handelsangestellte im Rahmen des neuen Arbeitszeitmodells “Arbeiten an Samstagen, dafür Bonus Super-Wochenende” grundsätzlich jeden Samstag ganztags tätig sein. Voraussetzung ist, dass eine Betriebsvereinbarung oder in Betrieben ohne Betriebsrat ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wird.

Nach dem neuen Modell hat jede/-r Angestellte Anspruch auf fünf verlängerte sogenannte “Super-Wochenenden” (= durchgehende Freizeit von Freitag bis Sonntag oder von Samstag bis Montag) im Zeitraum von sechs Monaten. Diese “Super-Wochenenden” sind spätestens 13 Wochen im Vorhinein im Einvernehmen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu planen. Um individuellen Bedürfnissen der Mitarbeiter oder der Betriebe besser Rechnung zu tragen, können die “Super-Wochenenden” aber auch einvernehmlich verlegt werden.

Modell bringt mehr Wahlfreiheit für Beschäftigte in Elternteilzeit

René Tritscher, Geschäftsführer der Bundessparte Handel der WKÖ, hebt eine weitere wichtige Verbesserung für Angestellte in Elternteilzeit hervor: “Künftig wird es für die großteils weiblichen Beschäftigten in Elternteilzeit auch möglich sein, jeden Samstag zu arbeiten, wenn sie das etwa aufgrund vorhandener Kinderbetreuung wünschen. In den Genuss diese Vorteils können all jene Teilzeitbeschäftigten kommen, die bis zu 18 Stunden pro Woche arbeiten.”

Zusätzlicher Urlaubstag, wenn “Super-Wochenende” nicht möglich

Wolfgang Katzian, Vorsitzender der GPA-djp, betont: “Der arbeitsfreie Samstag ist für uns ein wichtiger sozialpolitischer Bestandteil im Zusammenhang mit den Öffnungsmöglichkeiten am Samstag nach 13:00. Wir sind froh, dass wir nach schwierigen Gesprächen zu einer innovativen Regelung ausarbeiten konnten, welche diese wichtige Qualität für die Beschäftigten sichert und gleichzeitig mehr Spielraum gibt.” Diese Einigung sei ein Schritt mit großer Bedeutung für die qualitative Weiterentwicklung von Arbeitsbedingungen im Handel und sollte entsprechend gewürdigt werden.

“Grundsätzlich kann jeweils ein nicht konsumiertes ‘Super-Wochenende’ in das nächste Halbjahr mitgenommen werden. Um die Handelsbetriebe auch zur Einhaltung der Vereinbarung anzuhalten, bekommt der Beschäftigte anstelle eines verlängerten Wochenendes einen zusätzlichen Urlaubstag, wenn mehr als ein ‘Super-Wochenende’ pro Halbjahr nicht in Anspruch genommen wurde”, betont Manfred Wolf, Geschäftsbereichsleiter Interessenvertretung der GPA-djp.

Sowohl GPA-djp als auch die Bundessparte Handel stellen in Kürze Informationen zur Umsetzung des neuen Arbeitszeitmodells auf ihrer Website zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem ein Merkblatt mit dem Inhalt der neuen Vereinbarung, ein Muster für eine Betriebsvereinbarung sowie für eine schriftliche Einzelvereinbarung und der Text des neuen Kollektivvertrages.

Handels-KV: Fahrplan für nächste Reformschritte fixiert

Bundesspartenobfrau Lorentschitsch und GPA-djp-Vorsitzender Katzian zeigen sich optimistisch, dass mit dem Gelingen dieser wichtigen Weiterentwicklung ein guter Grundstein für weitere, lösungsorientierte Entwicklungsschritte gelegt wurde. Aus diesem Grund unterzeichnen die Sozialpartner im Handel einen Fahrplan mit den inhaltlichen Schwerpunkten für eine generelle Überarbeitung des gesamten Gehaltssystems für Handelsangestellte. Dazu gehören die Überarbeitung des Beschäftigungsgruppenschemas, die Vereinfachung der derzeit bestehenden Gehaltstafeln sowie eine faire Verteilung des Lebenseinkommens. Die Spitzen der Handels-Sozialpartner nutzen auch die Gelegenheit, den Teilnehmern der Verhandlungsteams beider Seiten für deren intensive Vorbereitung und die Umsetzung zu danken.

  • Datum:

    08.07.2013 12:00