Archiv der Kategorie: ZITATE

AK-Wahl vorläufiges Ergebnis

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Das vorläufige Ergebnis der Wiener Arbeiterkammer Wahlen:

AK Wahl 2014 in Wien: Deutliche Gewinne für SozialdemokratInnen

Die AK Wahl 2014 in Wien ist zu Ende. Das vorläufige Ergebnis in Wien: Der amtierende Präsident Rudi Kaske – Sozialdemokratische GewerkschafterInnen gewinnt stark und steigert das Ergebnis von 56,4 auf 58,87 Prozent. Verluste erleidet der ÖAAB/FCG und erreicht nur mehr 10,4 Prozent, sowie die Freiheitlichen Arbeitnehmer (FA), die wieder unter 10 Prozent landen, bei 9,1 Prozent. Die Alternativen und Grünen GewerkschafterInnen bleiben mit 7,8 Prozent stabil. Zugewinne erreichen fast alle der weiteren 7 kleinen Listen, lediglich das Bündnis Mosaik verpasst den Wiedereinzug in die Vollversammlung der AK Wien. Insgesamt werden im kommenden „Parlament der ArbeitnehmerInnen“ 11 Listen vertreten sein.

Wahlberechtigt waren 680.356 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Abgegeben wurden 255.434 Stimmen. Die vorläufige Wahlbeteiligung betrug 37,54 Prozent. Briefwahlstimmen, die rechtzeitig abgegeben wurden, können noch bis Freitag einlangen, das endgültige Endergebnis wird am Freitag verlautbart.

Auf die zwölf kandidierenden Listen entfielen:

  • Rudi Kaske – Sozialdemokratische GewerkschafterInnen (FSG): 146.606 Stimmen, das sind 58,87 Prozent oder 110 Mandate.
  • ÖAAB–Christliche Gewerkschafter (ÖAAB-FCG): 25.844 Stimmen, das sind 10,38 Prozent oder 19 Mandate.
  • Freiheitliche Arbeitnehmer (FA): 22.608 Stimmen, das sind 9,08 Prozent oder 17 Mandate.
  • Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen (AUGE/UG): 19.426 Stimmen, das sind 7,80 Prozent oder 14 Mandate.
  • GRÜNE ARBEITNEHMER (GA): 11.627 Stimmen, das sind 4,67 Prozent oder 8 Mandate.
  • Liste Perspektive – Mag. Ümit Vural (LP): 5.913 Stimmen, das sind 2,37 Prozent oder 4 Mandate.
  • Bündnis Mosaik (BM): 1.145 Stimmen, das sind 0,46 Prozent oder 0 Mandate.
  • Gewerkschaftlicher Linksblock (Parteilose, KommunistInnen, SozialistInnen – linke GewerkschafterInnen) (GLB): 3.690 Stimmen, das sind 1,48 Prozent oder 2 Mandate.
  • TÜRK-IS Union der österreichisch-türkischen ArbeitnehmerInnen in Wien (TÜRK-IS): 2.639 Stimmen, das sind 1,06 Prozent oder 1 Mandat.
  • Kommunistische Gewerkschaftsinitiative – International (KOMintern): 2.376 Stimmen, das sind 0,95 Prozent oder 1 Mandat.
  • BDFA – Bunte Demokratie Für Alle (BDFA): 1.991 Stimmen, das sind 0,80 Prozent oder 1 Mandat.
  • ARGE Arbeitsgemeinschaft unabhängiger ArbeitnehmerInnen (ARGE): 5.177 Stimmen, das sind 2,08 Prozent oder 3 Mandate.

Das endgültige Wahlergebnis wird am Freitag, 28. März bekannt gegeben, wenn die Frist für das Einlangen von Wahlkarten abgelaufen ist.

Quelle und Bild von der: AK-WIEN

Probleme mit dem Pendlerrechner

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Vorige Woche haben wir begonnen, die neue Pendlerpauschale über das Onlineportal des BMF mit dem Pendlerrechner (<—ANKLICKEN), zu beantragen.
Manche Hausnummern wurden nicht erkannt z.B. Nr. 20, die Hausnummer 22 erkannte das Portal jedoch.
Manchmal war die Hinfahrt zwar zumutbar, jedoch gab es keine Rückfahrt, oder umgekehrt.
Nach tel. Anfrage bei der AK-Wien gilt das Onlineformular des BMF, auch wenn nur die Hin- oder Rückfahrt möglich ist.

Ausländische Adressen oder neue Strassennamen erkennt das Portal nicht, die Eingabe im Onlineformular funktioniert nicht, in diesem Fall soll lt. Arbeiterkammer das Formular L33 (<—ANKLICKEN) verwendet werden.

Die Arbeiterkammer ärgert sich bereits über den Pendlerrechner.

„Ärger mit dem Pendlerrechner“ stellt die AK Wien fest und fordert das Finanzministerium auf, hier rasch nachzubessern. „Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergibt sich ein geringeres Pendlerpauschale als ihnen laut gängigen Routenplanern zustehen würde“, so Otto Farny, Leiter der Abteilung Steuerrecht in der AK Wien. Der Pendlerrechner errechnet grundsätzlich die kürzeste Strecke, selbst wenn diese nicht die beste Verbindung ist. Das Ergebnis: Die für das Finanzamt günstigste Variante mit geringerem oder gar keinem Anspruch auf das Pauschale – zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. „Das ist ungerecht und nicht akzeptabel“, so Farny.

Zitat von: Arbeiterkammer

Erreichbarkeit im Krankenstand

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Gestern wurde in den Nachrichten ein OGH Urteil, zur Erreichbarkeit im Krankenstand, bekannt gegeben.
Die GPA-DJP und Arbeiterkammer haben bereits erste Informationen online zur Verfügung gestellt:

KRANK

Bild und Artikel von der GPA-DJP:

OGH-Urteil ist natürlich kein Freibrief für dienstliche Telefonate im Krankenstand

Frage der Erreichbarkeit in vielen Unternehmen durch Betriebsvereinbarungen längst geklärt

“Wer krank ist, muss natürlich nicht für den Chef ständig erreichbar sein, wie das einige vorschnelle Reaktionen auf ein aktuelles OGH-Urteil interpretieren. Davon ist im Spruch der Höchstrichter auch nicht die Rede: Der OGH vertritt die Meinung, dass Arbeitnehmer erreichbar sein müssen, wenn es um unbedingt erforderliche Informationen geht, deren Vorenthaltung zu einem wirtschaftlichen Schaden des Arbeitgebers führen würde, in einem Ausmaß – etwa telefonisch -, das ihren Genesungsprozess nicht beeinträchtigt, so die Formulierung. Davon sind nur sehr wenig ArbeitnehmerInnen in gehobenen Positionen betroffen. Wer immer dieses Urteil als Freibrief dafür versteht, ArbeitnehmerInnen im Krankenstand zu kontaktieren, der hat es offensichtlich falsch verstanden!”, kommentiert Wolfgang Katzian, Vorsitzender der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp).

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AK-WAHL 2014 INFORMATION

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“Es geht um mehr Gerechtigkeit”

Im März 2014 findet die Arbeiterkammer Wahl 2014 bei uns im Haus statt.

Das Datum und die Uhrzeit wird bald bekannt gegeben.

Zum Auftakt eine Information warum die AK-Wahl so wichtig ist.

<a href='http://[youtube http://www.youtube.com/watch?v=Yaph9potvug?feature=player_detailpage&w=500&h=280]’ >iframe>

Eine Information des derzeitigen Arbeiterkammer Präsidenten Rudi Kaske:

Quelle: GPA-DJP

AK Wahl: “Es geht um mehr Gerechtigkeit”

Bei der Arbeiterkammer Wahl 2014 entscheiden Sie mit, wer Sie künftig vertritt.

Eine starke Vertretung für die ArbeitnehmerInnen wird immer wichtiger. Das zeigt sich auch daran, dass immer mehr Menschen in der AK Rat und Hilfe suchen. Jedes Jahr führt die AK mehr als 2 Millionen Beratungen durch und holt für ihre Mitglieder 200 Millionen Euro vor Gericht zurück. Zusätzlich zur konkreten Hilfe und Beratung, setzt sich die AK gemeinsam mit den Gewerkschaften auch für die Rechte und Interessen der ArbeitnehmerInnen ein.

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Pflegekarenz und Pflegeteilzeit NEU

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Neu ab 2014: Pflegekarenz & Pflegeteilzeit

Berufstätige stehen unter großem Stress, wenn Angehörige plötzlich pflegebedürftig werden, die bisherige Betreuungsperson ausfällt oder sich der Pflegebedarf aufgrund einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes verändert. Umso erfreulicher ist es, dass ArbeitnehmerInnen ab 1. Jänner 2014 die Möglichkeit haben, Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für einen befristeten Zeitraum zu vereinbaren, um Pflege zu organisieren oder selbst die Betreuung zu übernehmen.  Damit wurde endlich eine langjährige AK Forderung umgesetzt.

Die Voraussetzungen

  • Die Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit müssen schriftlich zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber vereinbart werden – das heißt, Ihr Arbeitgeber muss zustimmen, denn leider gibt es (noch) keinen Rechtsanspruch auf diese Art der Karenzierung.
  • Vor Abschluss der Vereinbarung muss das Arbeitsverhältnis bereits ununterbrochen drei Monate gedauert haben.

Ausnahme

Für ArbeitnehmerInnen mit einem befristetes Arbeitsverhältnis in einem Saisonbetrieb gibt es folgende Sonderregelung: Sie können Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit vereinbaren, wenn ihr befristetes Arbeitsverhältnis ununterbrochen zwei Monate gedauert hat und sie vor dem Antritt einer Pflegekarenz mindestens drei Monaten beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren – auch mit Unterbrechung.  Zeiten von befristeten Arbeitsverhältnissen beim selben Arbeitgeber dürfen zusammengerechnet werden, sofern sie innerhalb von vier Jahren vor Antritt der jeweiligen Pflegekarenz liegen.

Quelle: AK-WIEN

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Sonntagsöffnung von Dayli vorerst gestoppt

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Die Sonntagsruhe im Handel ist voerst gerettet!

Kleiner Auszug von der Quelle: Die Presse:

Am Donnerstag hat sich auch Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner in die Debatte eingeklinkt. Im Ö1-„Morgenjournal“ kündigte er an, dass die Parlamentsparteien eine Anpassung der Gewerbeordnung vorbereiten würden, um deren allzu kreative Interpretation in Zukunft zu unterbinden. Und siehe da: Noch am Nachmittag gab es zur Änderung der Gewerbeordnung im Parlament eine Einigung.

Die Änderung soll im Wesentlichen verhindern, dass Händler am Sonntag aufsperren können, nur weil sie im Laden ein Café, Bistro oder Ähnliches betreiben. „Der Charakter des Gastgewerbebetriebes muss gewahrt werden“, wird die diesbezügliche Formulierung in der Gewerbeordnung (Paragraf111, Absatz vier) lauten, wie „Die Presse“ am Donnerstag in Erfahrung gebracht hat.

Kommentar unserer Gewerkschaft GPA-DJP:

(Der Text GPA-DJP ist mit der Quelle verlinkt, welche mit vielen Artikeln verlinkt ist, anklicken!.)

„Wir freuen uns über die aktuelle Entwicklung bei dayli zum Vorteile der Handelsangestellten und ihrer Familien: unsere zahlreichen Proteste und Klagen haben dazu geführt, dass die Geschäftsführung ihre Pläne, alle Filialen sonntags offenzuhalten, vorerst auf Eis gelegt hat“, kommentiert GPA-djp-Vorsitzender Wolfgang Katzian die Ankündigung des Unternehmens, von der Sonntagsöffnung so lange Abstand zu nehmen, bis die Rechtslage endgültig geklärt ist.

Dayli legt sich mit Gewerkschaft an!

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Es gibt wieder einmal Neuigkeiten von der Firma Dayli zur Sonntagsöffnung:

Auf die Drogeriemarktkette prasselt es Anzeigen und Klagen wegen Sonntagsöffnung und branchenfremder Kollektivverträge

Wien – “Dayli agiert derart außerhalb jeder Rechtsqualität, dass es fast schon wieder skurril ist”, sagt Karl Proyer, Chef der GPA-djp. Die Gewerkschaft fährt gegen die Handelskette, die den offenen Sonntag pflegen und Mitarbeiter nach dem Kollektivvertrag der Gastronomie statt des Handels einstellen will – ein Imbissverkauf soll dies rechtlich ermöglichen -, immer härtere Geschütze auf: mehrere Anzeigen bei der Gewerbebehörde und beim Arbeitsinspektorat, Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs beim Handelsgericht in Linz und Graz, Verständigung der Krankenkasse, wird eine Verkäuferin nach dem günstigeren Gastro-KV angestellt.

Mehr bei der Quelle: Der Standard

Kika/Leiner verkleinert Geschäftsführung

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In einem Lieferantenschreiben hat heute Paul Koch, geschäftsführender Gesellschafter der österreichischen Kika/Leiner-Gruppe, über das Ausscheiden von Manfred Warmuth aus dem Unternehmen informiert. Warmuths Aufgabenbereich in der Geschäftsführung, Einkauf und Marketing, wird künftig von Koch selbst verantwortet. Die Einkaufsleitung im Bereich Möbel liegt bei Sabine Lintl, im Bereich Raumausstattung ist Johann Allinger zuständig. Gegenüber dem Branchendienst “Inside Wohnen” hat Koch darüber hinaus bestätigt, dass auch Geschäftsführer Johannes Jungbluth das Unternehmen verlassen hat. In den vergangenen Tagen sollen laut Inside auch ein Category Manager und zwei Einkäufer bei Kika/Leiner ausgeschieden sein.

Quelle: EUWID

Sonntagsöffnung: Politisches Machtwort ist gefragt

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Gebietskrankenkassen werden eingeschaltet, um Einstufung der Beschäftigten zu überprüfen
„Wir freuen uns über die Unterstützung gegen die Pläne von daily in Sachen Sonntagsöffnung“, kommentiert Wolfgang Katzian, Vorsitzender der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) die Ankündigung des oberösterreichischen Landeshauptmannes Pühringer, die Pläne des Schlecker-Nachfolgers zur Sonntagsöffnung verhindern zu wollen.
Jede Unterstützung im Konflikt um die Sonntagsöffnung sei willkommen, so Katzian weiter, der in diesem Sinne auch ein Machtwort aus Niederösterreich erwartet: „Der Probebetrieb der Sonntagsöffnung läuft in zwei daily-Filalen in Oberösterreich und in Niederösterreich, das sind genau jene beiden Bundesländer, die das Bekenntnis zum freien Sonntag auch in der Landesverfassung verankert haben. Da sind jetzt rasch und ohne weitere Verzögerungen rechtliche Klarstellungen auf Ebene dieser Bundesländer angebracht!“
Die GPA-djp setzt unterdessen weitere Schritte gegen den Probe-Sonntagsbetrieb von daily, ergänzt der stv. Bundesgeschäftsführer Karl Proyer: „Wir sind auf Grund der Äußerungen von daily-Geschäftsführer Krammer vom Wochenende nicht mehr sicher, ob daily-Beschäftigte, die sonntags arbeiten müssen, richtig eingestuft sind und werden deswegen die Gebietskrankenkassen in Oberösterreich und Niederösterreich um die dementsprechenden Überprüfungen ersuchen.“
Klagen bei den zuständigen Behörden in Oberösterreich und Niederösterreich sind bereits eingebracht. „Wir sind überzeugt, dass diese gemäß der bestehenden Gesetze entscheiden, zumal ja der freie Sonntag in der jeweiligen Landesverfassung verankert ist. Im Sinne der Betroffenen werden wir weiter dafür eintreten, dass Gesetze auch für Handelsangestellte gelten und deren Recht auf zumutbare Arbeitsbedingungen und einen gewissen Arbeitszeitwohlstand erhalten bleibt“, so Katzian abschließend.

Quelle: Betriebsraete

Illegale Sonntagsöffnung Urteil!

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GPA-djp begrüßt rasches “Nein” des Wiener Handelsgerichts zu illegaler SonntagsöffnungMehrfache Anzeigen gegen daily wegen Sonntagsbetrieb in Ober- und Niederösterreich bereits eingebracht
Wien (OTS). “Wir haben es nicht anders erwartet: die Ladenöffnungsgesetze regeln auch in Wien eindeutig, wer wann was verkaufen darf. In diesem Sinne ist der Verkauf von stinknormalen Textilien in einem Einkaufszentrum am Gürtel unter dem Deckmantel Kinomode am Sonntag nicht legal, wie sich bestätigt”, begrüßt die Regionalgeschäftsführerin der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), Barbara Teiber den aktuellen Spruch des Wiener Handelsgerichts.+++

In dem Shop wurden seit einigen Wochen auch sonntags Textilien verkauft. Es handle sich um Kinomode, was in einem Einkaufscenter mit Kino zulässig sei, glaubte der Besitzer des Centers ein Schlupfloch gefunden zu haben. “Ab sofort müssen die Rollläden in diesem Geschäft wie bei allen anderen auch am Sonntag geschlossen bleiben”, erklärt Teiber abschließend: “Das Handelsgericht hat das neuerliche Kapitel in diesem skurrilen Dauerkampf gegen die Sonntagsöffnung dankenswerterweise sehr rasch geschlossen. Das stimmt uns zuversichtlich für den Umgang der Behörden mit anderen Unternehmen, die glauben, ihre eigenen Regeln für die Sonntagsöffnung aufstellen zu können.”

Die GPA-djp hat bekanntlich die illegale Sonntagsöffnung zweier Filialen von daily in Linz und in Pöggstall (Niederösterreich) mehrfach angezeigt und ebenfalls Klagen beim Handelsgericht wegen unlauterem Wettbewerb eingebracht.

AutorIn: Litsa Kalaitzis Datum: 28.03.2013 15:22

Quelle: GPA-DJP

Zusatz Info: GPA-DJP startet Online-Infoportal für dayli-Beschäftige