Vorige Woche haben wir begonnen, die neue Pendlerpauschale über das Onlineportal des BMF mit dem Pendlerrechner (<—ANKLICKEN), zu beantragen.
Manche Hausnummern wurden nicht erkannt z.B. Nr. 20, die Hausnummer 22 erkannte das Portal jedoch.
Manchmal war die Hinfahrt zwar zumutbar, jedoch gab es keine Rückfahrt, oder umgekehrt.
Nach tel. Anfrage bei der AK-Wien gilt das Onlineformular des BMF, auch wenn nur die Hin- oder Rückfahrt möglich ist.
Ausländische Adressen oder neue Strassennamen erkennt das Portal nicht, die Eingabe im Onlineformular funktioniert nicht, in diesem Fall soll lt. Arbeiterkammer das Formular L33 (<—ANKLICKEN) verwendet werden.
Die Arbeiterkammer ärgert sich bereits über den Pendlerrechner.
„Ärger mit dem Pendlerrechner“ stellt die AK Wien fest und fordert das Finanzministerium auf, hier rasch nachzubessern. „Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergibt sich ein geringeres Pendlerpauschale als ihnen laut gängigen Routenplanern zustehen würde“, so Otto Farny, Leiter der Abteilung Steuerrecht in der AK Wien. Der Pendlerrechner errechnet grundsätzlich die kürzeste Strecke, selbst wenn diese nicht die beste Verbindung ist. Das Ergebnis: Die für das Finanzamt günstigste Variante mit geringerem oder gar keinem Anspruch auf das Pauschale – zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. „Das ist ungerecht und nicht akzeptabel“, so Farny.
Zitat von: Arbeiterkammer