Im Winter häufigen sich oft die Krankenstände.
Es ist kein Wunder bei solchen Temperaturschwankungen, wie wir sie immer wieder erleben, dass man von einen Tag auf den anderen krank wird.
In unserem Unternehmen, ist es üblich und zumeist vertraglich geregelt, den Krankenstand unverzüglich telefonisch bekannt zu geben.
Eine Krankmeldung vom Arzt ist immer notwendig, auch wenn man nur einen Tag krank ist.
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Krankenstand
Wenn Arbeitnehmer erkranken, stellen sich viele Fragen und auch die Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren, ist präsent. Welche Pflichten hat ein Arbeitnehmer im Krankenstand und welche Rechte hat er gegenüber dem Arbeitgeber? Hier finden Sie die Antworten.
Was ein erkrankter Arbeitnehmer tun muss
Krankenstand unverzüglich mitteilen
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet dem Arbeitgeber unverzüglich seine Arbeitsverhinderung (=Krankenstand) mitzuteilen. Das ist in den meisten Fällen ein Anruf in der Firma, am besten bei Arbeitsbeginn oder noch davor. Anschließend sollte man unverzüglich einen Arzt aufsuchen und sich krankschreiben lassen.
Der Arbeitgeber hat nämlich das Recht vom Arbeitnehmer eine Krankenstandsbestätigung zu verlangen. Dieses Verlangen kann nach angemessener Zeit auch wiederholt werden. In der Bestätigung müssen Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache der Arbeitsverhinderung angeführt sein. Wobei unter Angabe der Ursache nicht die Diagnose gemeint ist – der Arbeitnehmer muss nicht anführen, woran er leidet. Er muss nur sagen, ob er an einer Krankheit leidet oder ob er einen Unfall erlitten hat.
Noch mehr zu lesen, gibt es bei der Quelle: Arbeiterkammer