In den letzten Tagen, wurde viel über die Ausweitung der täglichen Arbeitszeit auf 12 Stunden diskutiert.
Es gibt ein Kommentar der GPA-DJP zu diesem Thema:
GPA-djp-Proyer: Derzeitige Normalarbeitszeit bleibt die Regel
12 Stunden Arbeitstag nur in Ausnahmefällen und nur mit arbeitsrechtlichen Verbesserungen“Das derzeit in der Öffentlichkeit verbreitete Bild, der 12-Stunden-Arbeitstag würde nun generell eingeführt werden, entspricht in keiner Weise dem, was aktuell Verhandlungsgegenstand ist. Für die überwiegende Mehrheit der ArbeitnehmerInnen ändert sich nichts an den bestehenden Bestimmungen bezüglich ihrer Normalarbeitszeit, das garantieren nicht zuletzt unsere Kollektivverträge”, sagt der stv. Bundesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), Karl Proyer.
Kollektivvertragliche Bestimmungen bleiben bestehen
“So wie im Regierungsübereinkommen festgelegt, soll es im Falle von Gleitzeit die Möglichkeit geben, unter ganz bestimmten Rahmenbedingungen die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 12 Stunden auszudehnen. Dies soll nur dann möglich sein, wenn gleichzeitig Freizeit in längeren Blöcken – etwa zur Erreichung der 4-Tage-Woche – gewährt wird. Es ist ausdrücklich festzuhalten, dass durch allfällige Gesetzesänderungen die bestehenden kollektivvertraglichen Bestimmungen und betrieblichen Regelungen zur Normalarbeitszeit nicht außer Kraft gesetzt werden. Zudem bleiben die Überstundenzuschläge im vollen Ausmaß erhalten, eine andere Lösung ist unvorstellbar”, erklärt Proyer.
Verbesserungen bei Urlaub und All-in-Verträgen
“Zustimmung zu den Änderungen im Arbeitszeitgesetz wird es mit uns auch nur dann geben, wenn es in arbeitsrechtlichen Fragen, etwa im Urlaubsrecht, ein leichteres Erreichen der sechsten Urlaubswoche und bei All-in-Verträgen zu deutlichen Verbesserungen für ArbeitnehmerInnen kommt”, so Proyer.
Quelle und Bild: GPA-DJP
Die Arbeiterkammer gibt ebendalls einen Kommentar dazu ab:
Gegen generellen 12-Stunden-Tag
Einem generellen 12 Stunden Arbeitstag, erteilt der Vorstand der Bundesarbeitskammer eine klare Absage. Die jetzt diskutierte Ausdehnung der Arbeitszeit betrifft im Wesentlichen nur eine Arbeitszeitform und dies nur unter ganz bestimmten Bedingungen, stellt der Vorstand auf seiner heutigen Tagung in Innsbruck fest. Hier wird zu Unrecht ein Detail aus einem großen Arbeitsrechtspaket herausgelöst, das derzeit zwischen den Sozialpartnern und der Regierung verhandelt wird.
Gesamtpaket
In diesem Paket geht es um essentielle Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wie etwa
- die leichtere Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche für Beschäftigte, die nicht über Jahre beim selben Arbeitgeber durchgehend beschäftigt sind;
- die Beseitigung der Mogelpackung „All-In-Klauseln“, sodass in Zukunft klargestellt sein muss, welches Gehalt für die Normalarbeitszeit zusteht und wie daher Überstunden und sonstige Mehrleistungen korrekt abzugelten sind und vieles mehr.
Wenn im Rahmen dieses Gesamtpakets die Möglichkeit eines 12 Stunden-Tages bei Gleitzeit kommen soll, dann sicher nur unter strengen Auflagen:
- Gleitzeit setzt voraus, dass die ArbeitnehmerInnen sich selbst Beginn und Ende des Arbeitstages einteilen können – in diesem Zusammenhang sollen Gleittage über zehn Stunden vor allem zu verlängerten Wochenenden und damit einer 4 Tagewoche führen.
- Geht die Initiative zu einem längeren Arbeitstag vom Arbeitgeber aus, sind Überstundenzuschläge auszubezahlen oder in zusätzlichen Zeitguthaben zu gewähren.
- Einen 12-Stunden-Gleittag kann es außerdem nur unter der Voraussetzung geben, dass er kollektivvertraglich sowie durch Betriebsvereinbarung oder in Betrieben ohne Betriebsrat durch schriftliche Einzelverträge gedeckt ist.
Die 50 Stunden-Höchstgrenze pro Woche darf auch bei längeren Einzeltagen nicht überschritten werden.