Gestern wurde in den Nachrichten ein OGH Urteil, zur Erreichbarkeit im Krankenstand, bekannt gegeben.
Die GPA-DJP und Arbeiterkammer haben bereits erste Informationen online zur Verfügung gestellt:
Bild und Artikel von der GPA-DJP:
OGH-Urteil ist natürlich kein Freibrief für dienstliche Telefonate im Krankenstand
Frage der Erreichbarkeit in vielen Unternehmen durch Betriebsvereinbarungen längst geklärt“Wer krank ist, muss natürlich nicht für den Chef ständig erreichbar sein, wie das einige vorschnelle Reaktionen auf ein aktuelles OGH-Urteil interpretieren. Davon ist im Spruch der Höchstrichter auch nicht die Rede: Der OGH vertritt die Meinung, dass Arbeitnehmer erreichbar sein müssen, wenn es um unbedingt erforderliche Informationen geht, deren Vorenthaltung zu einem wirtschaftlichen Schaden des Arbeitgebers führen würde, in einem Ausmaß – etwa telefonisch -, das ihren Genesungsprozess nicht beeinträchtigt, so die Formulierung. Davon sind nur sehr wenig ArbeitnehmerInnen in gehobenen Positionen betroffen. Wer immer dieses Urteil als Freibrief dafür versteht, ArbeitnehmerInnen im Krankenstand zu kontaktieren, der hat es offensichtlich falsch verstanden!”, kommentiert Wolfgang Katzian, Vorsitzender der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp).