GPA-djp begrüßt rasches “Nein” des Wiener Handelsgerichts zu illegaler SonntagsöffnungMehrfache Anzeigen gegen daily wegen Sonntagsbetrieb in Ober- und Niederösterreich bereits eingebracht
Wien (OTS). “Wir haben es nicht anders erwartet: die Ladenöffnungsgesetze regeln auch in Wien eindeutig, wer wann was verkaufen darf. In diesem Sinne ist der Verkauf von stinknormalen Textilien in einem Einkaufszentrum am Gürtel unter dem Deckmantel Kinomode am Sonntag nicht legal, wie sich bestätigt”, begrüßt die Regionalgeschäftsführerin der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), Barbara Teiber den aktuellen Spruch des Wiener Handelsgerichts.+++In dem Shop wurden seit einigen Wochen auch sonntags Textilien verkauft. Es handle sich um Kinomode, was in einem Einkaufscenter mit Kino zulässig sei, glaubte der Besitzer des Centers ein Schlupfloch gefunden zu haben. “Ab sofort müssen die Rollläden in diesem Geschäft wie bei allen anderen auch am Sonntag geschlossen bleiben”, erklärt Teiber abschließend: “Das Handelsgericht hat das neuerliche Kapitel in diesem skurrilen Dauerkampf gegen die Sonntagsöffnung dankenswerterweise sehr rasch geschlossen. Das stimmt uns zuversichtlich für den Umgang der Behörden mit anderen Unternehmen, die glauben, ihre eigenen Regeln für die Sonntagsöffnung aufstellen zu können.”
Die GPA-djp hat bekanntlich die illegale Sonntagsöffnung zweier Filialen von daily in Linz und in Pöggstall (Niederösterreich) mehrfach angezeigt und ebenfalls Klagen beim Handelsgericht wegen unlauterem Wettbewerb eingebracht.
AutorIn: Litsa Kalaitzis Datum: 28.03.2013 15:22
Quelle: GPA-DJP