Aus historischer Sicht stammen die Sonderzahlungen, wie das 13. Gehalt (= das sog. “Weihnachtsgeld”) und das 14. Gehalt (= das sog. “Urlaubsgeld”) von den Remunerationen ab, die Fabrikbesitzer schon im 19. Jahrhundert manchen ihrer MitarbeiterInnen bei besonderen Gelegenheiten zukommen ließen. Zunächst waren es noch Naturalien und/oder Geschenke, die der Arbeitgeber seinen MitarbeiterInnen auf freiwilliger Basis zukommen ließ – aus mehr oder weniger humanitären oder sozialen Gründen (etwa zu Weihnachten) oder zu besonderen Anlässen (etwa anlässlich eines Firmenjubiläums).
1930er Jahre
In den 1930er Jahren wurde es schließlich üblich, höheren Angestellten in Branchen mit viel versprechendem Profit regelmäßig Remunerationen zu gewähren und das das Weihnachts- und Urlaubsgeld wurde bei diesen Personen bald üblich. Alles in Allem handelte es sich aber um freiwillige Leistungen der Arbeitgeber an die MitarbeiterInnen eines Betriebes.
Quelle: GPA-DJP
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